Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben! So wird die „neue Normalität“

9 Jun, 2020
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Am 22. Juni, also mit dem Ende des Alarmzustands, tritt die Gesetzesverordnung zur „neuen Normalität“ in Kraft. Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben.

Die Regierung in Madrid hat ihre Verordnung zur „neuen Normalität“ durchgebracht. Große Abweichungen zum bereits vorher bekannt gewordenen Entwurf, gibt es nicht. So bleiben Schutzmasken auch nach Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni Pflicht. Auch die Abstandsregeln bleiben bestehen. Hier gibt es jedoch eine kleine Änderung. Statt zwei Metern, sind es nun 1,5 Meter. Dies machte die Partei Ciudadanos zur Bedingung, um der Minderheitsregierung zur benötigten Mehrheit zu verhelfen.

Die bei vielen ungeliebten Masken sind somit zum Beispiel im Supermarkt, dem öffentlichen Nahverkehr, Flugzeugen und überall dort Pflicht, wo keine 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Also auch an einer vollen Strandpromenade, auf Gehwegen im Stadtgebiet, oder anderen öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten. Auch in privaten Fahrzeugen ist die Maske Pflicht, wenn nicht alle Personen aus dem gleichen Haushalt sind. Bei Nichteinhaltung der Verordnung, droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Die Verordnung soll laut Gesundheitsminister Salvador Illa so lange in Kraft bleiben, bis es entweder einen wirksamen Impfstoff, oder effiziente Medikamente zur Behandlung von COVID-19 gibt.