Zwei Corona-Maßnahmen auf dem richterlichen Prüfstand. Es ging um die Maskenpflicht im Auto und die “Testpflicht für Erleichterungen”.
Wir in Spanien kennen das schon lange. Wenn ein nicht im gleichen Haushalt lebender mit ins Auto steigt, gilt die Maskenpflicht. Ist auch nicht weiter verwunderlich, immerhin ist das Auto ein ziemlich kleiner, geschlossener Raum.
Gerne trägt sie dort fast niemand von uns, aber uns leuchtet ein, dass es zum eigenen und zum Schutz des Beifahrers passiert.
Heute nun hat auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (Az.: 24 L 659/21) entschieden, dass in engen geschlossenen Räumen die Gefahr der Ansteckung besonders hoch ist. Somit bestehen bei Fahrgemeinschaften keine Bedenken gegen eine Maskenpflicht.
Übrigens wurde auch über die Testpflicht entschieden. Ohne diese Testpflicht müsste der Zugang zum Beispiel zu Teilen des Einzelhandels, aber auch zu Zoos neu überdacht werden. Sie sei somit das mildere Mittel.
Es stehe dem Antragsteller frei, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.