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Der oberste Gerichtshof der Balearen befand heute, mit 3:2 Stimmen, die Verlängerung der Ausgangssperren über den Alarmzustand hinaus für rechtens.
In den letzten Tagen ist auf den Balearen die Zahl der täglichen Neuansteckungen mit dem Coronavirus beständig zurück gegangen. Die 7-Tage-Inzidenz ist innerhalb einer Woche von 33 auf aktuell 25 gesunken. Trotz (oder wegen) dieser hervorragenden Zahlen, möchte die Balearenregierung weiter an strengen Anti-Corona-Maßnahmen festhalten. Nur so sieht man eine Chance, 2021 eine Sommersaison haben zu können. 2020 wurde die Saison abrupt beendet, als die Inzidenz über 50 anstieg und Deutschland die Balearen zum Corona-Risikogebiet erklärte. Eine Wiederholung dessen möchte man vermeiden.
Und auch britische Urlauber werden nur kommen können, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. Ansonsten müssen auch sie bei der Rückkehr ins Heimatland in eine 10-tägige Quarantäne.
Mit dem Ende des Alarmzustands am 9. Mai, sollte nun eigentlich die Rechtsgrundlage für nächtliche Ausgangssperren und Kontaktverbote wegfallen. Der spanische Justizminister Juan Carlos Campo sagte heute morgen noch in einem Fernsehinterview, dass die autonomen Regionen Spaniens nicht die Kompetenz dazu hätten, ohne Alarmzustand Ausgangssperren auszusprechen. Doch die Richter des obersten Gerichtshofs der Balearen, sahen dies offenbar anders.
Heute gab der TSJIB (Tribunal Superior de Justicia de las Islas Baleares) seine Entscheidung zur neuen Verordnung der Balearenregierung bekannt. Drei Richter waren der Meinung, dass die Regierung rund um Ministerpräsidentin Armengol sehr wohl die Befugnisse hätte, Ausgangssperren und Kontaktverbote zu verhängen. Zwei Richter sahen das anders. Platt ausgedrückt, ging das Spiel Infektionsschutz vs. Grundrechte mit 3:2 aus und die Bewegungsfreiheit bleibt weiterhin eingeschränkt. Wie die Richter zu ihrer Entscheidung kamen, ist noch nicht bekannt. Die detaillierte Begründung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Damit steht also fest: Der „toque de queda“ von 23 Uhr bis 6 Uhr bleibt. Vorerst gilt er bis 23. Mai. Ob die Maßnahmen dann weiter verlängert werden, wird sich zeigen.
Diese Entscheidung sorgte, wenig überraschend, für einige Aufregung unter den Mallorquinern. Schließlich wurde der Alarmzustand vor einem halben Jahr ausgerufen, um diese Maßnahmen überhaupt zu ermöglichen. Damals forderten fast alle autonomen Regionen Spaniens ihn von der Zentralregierung, weil sie keine andere Möglichkeit mehr sahen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Auch die Balearen zählten zu den Regionen, die einen Alarmzustand und Ausgangssperren für unumgänglich hielten. Dass nun plötzlich alle Maßnahmen auch ohne Alarmzustand möglich sein sollen, ruft viel Verwunderung und Ärger hervor.