Nur noch 1,5 statt 8,5 Jahre Haft für Megapark-Chef Cursach gefordert

2 Jun, 2022
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Der Mammut-Prozess gegen Bartolomé Cursach schrumpft kurz vor Prozessbeginn, am 13. Juni vor dem Gericht in Palma, immer weiter zusammen.

Kurz vor Beginn des Prozesses gegen Disco-König Bartolomé Cursach, gibt es beinahe täglich neue, dramatische Wendungen. Seit Jahren laufen die Ermittlungen, der ehemals zuständige Staatsanwalt und auch der Richter sind selbst wegen diverser Vergehen während ihrer Ermittlungen angeklagt. Fast 150 Verhandlungstage wurden für den Mammut-Prozess gegen Cursach angesetzt.
Ob es die überhaupt noch braucht? Von den ursprünglich 24 Angeklagten sind noch 16 übrig – ein angeklagter Polizist ist inzwischen verstorben, gegen sieben weitere Personen, darunter enge Mitarbeiter von Cursach, wurde die Anklage fallengelassen, da es keine Beweise gegen sie gibt. Und nun zog die Staatsanwaltschaft auch noch einen großen Teil der Anklagepunkte gegen Bartolomé Cursach selbst zurück. Statt achteinhalb Jahren Gefängnis, fordert sie nun nur noch eineinhalb Jahre.

Der Grund für diese Schritte? Es gibt in vielen der Anklagepunkte, wie Bestechung und Nötigung, keine Beweise. Dem damals zuständigen Staatsanwalt Subirán und dem Richter Penalva wird vorgeworfen, bei ihren Ermittlungen Zeugen manipuliert und zu Falschaussagen genötigt zu haben. Viele der Ermittlungsergebnisse sind somit fragwürdig und vor Gericht daher kaum brauchbar.

Eine Gefängnisstrafe ist unwahrscheinlich

Mit diesen Entwicklungen wird Bartolomé Cursach vermutlich gut leben können. Die schwerwiegendsten Anschuldigungen gegen ihn sind vom Tisch. Und selbst wenn der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft folgt, ist ein Gefängnisaufenthalt für ihn mehr als unwahrscheinlich. Zum einen, weil Strafen von weniger als zwei Jahren in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. Zum anderen, weil Cursach bereits 14 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat. Rechnet man diese an, blieben von der geforderten Strafe noch vier Monate übrig.