Urlaub mit Kind – diese Einreiseregeln gelten

12 Mai, 2021
Ein Artikel von: Dagmar Grabsch

Deutschland hat neue Einreiseregeln. Die Bundesregierung hat heute die neue Einreiseverordnung verabschiedet.

Mit der Einreiseverordnung wird das Reisen wieder leichter und vor allem attraktiver. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland reist, muss nicht mehr in Quarantäne. Ab dem 13. Mai darf man also “unbehelligt” in Gebiete mit einer Inzidenz bis zu 200 reisen.
Was aber bedeutet das für den Familienurlaub.
Für Kinder unter sechs Jahren gibt es keine Einreiseregelungen! Dazu heißt es in der Verordnung: „Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen der genannten Nachweise vorlegen.“
Kinder die älter als sechs Jahre sind, werden durch einen Corona-Test von der Quarantänepflicht befreit.

Bislang musste man, wenn man aus einem Risikogebiet kam – also Gebieten mit einer Inzidenz ab 50 – einen negativen Test bei der Einreise vorweisen und sich in Quarantäne begeben. Mit der neuen Verordnung schafft man also pünktlich vor den Pfingst- und Sommerferien eine Art Planungssicherheit für den Familienurlaub.

Wichtig: Die Pflicht, sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet anzumelden, bleibt bestehen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.