Neue Anti-Corona-Maßnahmen treten in Kraft

28 Aug, 2020
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Die am Mittwoch angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, sind heute nahezu unverändert in Kraft getreten.

Am Mittwoch gab die Balearenregierung bekannt, dass es neue Einschränkungen im öffentlichen Leben geben wird, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Heute nun, sind die vereinbarten Beschlüsse nahezu unverändert in Kraft getreten.
Kleine Lokale dürfen sich über einen Kompromiss freuen. Restaurants mit einer Lizenz bis zu 50 Gästen, müssen ihre Kapazität nicht auf 50%, sondern nur auf 75% reduzieren.

Das sind die Maßnahmen

Maskenpflicht
Der Beschluss spezifiziert, dass in Bars und Restaurants eine Maske getragen werden muss, während auf die Bestellung gewartet wird. Auch nach dem Essen muss wieder eine Maske getragen werden. Außerdem ist die Maske auch auf allen Strandpromenaden, nicht aber an den Stränden, obligatorisch.

Tabakkonsum
Der Konsum von Tabak wird auf der öffentlichen Straße und im öffentlichen Raum unter freiem Himmel verboten. Fortan darf selbst dann nicht mehr draußen geraucht werden, wenn man einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten kann.

Gesellschafts- und Familientreffen
Familien- und Gesellschafts-Zusammenkünfte sind auf maximal 10 Personen im Innen- und Außenbereich beschränkt.

Parks und Strände
Laut dem Beschluss werde sowohl Parks als auch Strände zwischen 0 und 7 Uhr geschlossen sein.

Bestattungen
An Bestattungen dürfen maximal 30 Personen im Freien und 15 Personen im Innenbereich teilnehmen.

Restaurants und Bars
Die genehmigte Kapazität ist sowohl drinnen als auch draußen auf 50% begrenzt. Restaurants mit einer maximal zugelassenen Gästezahl von 50, müssen dsas Platzangebot nur auf 75% reduzieren.

Märkte
Märkte werden auf 50% der maximal zugelassenen Kapazität beschränkt.

Bordelle
Diese Aktivität, die in früheren Beschlüssen nicht erwähnt wurde, ist fortan verboten.

Kontaktsport
Das Verbot von Sportarten mit Körperkontakt wird um weitere 15 Tage verlängert.

Konsum von Speisen und Getränken
Der Konsum von Getränken und Speisen bei Kultur- und Sportveranstaltungen ist verboten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Verwendung der Maske ist jederzeit obligatorisch. Der Verzehr von Speisen und Getränken im öffentlichen Verkehr ist ebenfalls verboten.

Nachtleben
Die Schließung des Nachtlebens wird um weitere 15 Tage verlängert.