Oberster Gerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre!

3 Jun, 2021
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Ab heute ist die Ausgangssperre Geschichte. Ob man die paar Tage, bis es eh vorbei ist, noch hätte warten können? Es ist wie es ist.

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat heute die nächtliche Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen bei Treffen in Privaträumen für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht ist der Auffassung, dass diese Restriktionen „aufgrund ihrer Schwere und weil sie die gesamte Bevölkerung der Region betreffen, die Grundrechte der Freizügigkeit, das Recht auf familiäre Privatsphäre, so wie das Versammlungsrecht einschränken.“

Ab sofort gibt es also keine Ausgangssperre mehr und auch keine Einschränkungen, wie viele Personen sich privat treffen dürfen. Weiterhin gültig sind jedoch die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit und in Bars und Restaurants.

Hintergrund: Vor gut sieben Monaten rief die spanische Zentralregierung erneut den Alarmzustand aus. Die Corona-Zahlen im Land schossen in die Höhe und immer mehr Regionen verlangten von der Regierung einen rechtlichen Rahmen, um Ausgangssperren verhängen zu können. Damals war man sich einig: ohne Alarmzustand, keine Ausgangssperre.
Als der Alarmzustand am 9. Mai dann endete, versuchten mehrere Regionen trotzdem die Ausgangssperre aufrecht zu erhalten. Lediglich in Valencia und auf den Balearen stimmten die Gerichte diesem Vorhaben zu. Der Oberste Gerichtshof äußerte jedoch Zweifel, ob diese Restriktionen rechtmäßig seien.

Für die Balearenregierung hat das Urteil wenig Auswirkungen. Das Ende der nächtlichen Ausgangssperre wurde bereits für Sonntag angekündigt. Mit dem Gerichtsurteil hat sich dies nun lediglich um drei Tage vorverlegt. Auch bei den Kontaktbeschränkungen hält sich die Wirkung in Grenzen. Ab Sonntag wären Treffen in Privaträumen mit bis zu zehn Personen erlaubt gewesen – ohne Einschränkungen bei der Anzahl der Haushalte.