Die in Spanien im März 2020 verhängte Ausgangssperre, wurde heute vom Verfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Das spanische Verfassungsgericht hat heute Nachmittag die generelle Ausgangssperre, die die Zentralregierung im März 2020 verhängt hat, für verfassungswidrig erklärt. Wie damals schon einige Juristen anmerkten, ist eine Ausgangssperre ein tiefer Eingriff in die Grundrechte, der nur durch einen ausgerufenen Ausnahmezustand vorgenommen werden kann. Statt des Ausnahmezustands, rief die spanische Regierung damals allerdings nur einen Alarmzustand aus.
Zur Erinnerung: Bei der ersten Verlängerung des Alarmzustands und den damit einhergehenden Maßnahmen, stimmten 321 Abgeordnete dafür und 28 enthielten sich. Es gab keine Gegenstimmen.
Die Konsequenz des Urteils: Wer damals eine Strafe erhielt, weil er gegen die Ausgangssperre verstieß und ohne triftigen Grund das Haus verlassen hatte, muss diese nun nicht zahlen.