Nach Polizeikontrolle am Bierkönig – droht dem Pancho die Schließung?

10 Aug, 2020
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Am Eröffnungsabend des „Restaurant Pancho“ im Bierkönig-Komplex gab es eine Polizeikontrolle, bei der einige Verstöße festgestellt wurden. Nun könnte dem Lokal sogar die Schließung drohen!

Es geht schon wieder Schlag auf Schlag. Heute machte die Polizei öffentlich, dass man bei einer Kontrolle am Freitagabend im „Restaurant Pancho“ (im Bierkönig-Komplex) einige Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt habe. Nun wurde außerdem bekannt, dass dem Lokal sogar die Schließung drohen könnte! Dies wollen die Kollegen der Mallorca Zeitung in einem Interview mit einem Sprecher der zuständigen Polizeibehörde erfahren haben. Er sagte im Interview: „Ich gehe davon aus, dass es zumindest eine vorsorgliche Schließung des Lokals geben wird“.

Einen genauen Termin für die vorsorgliche Schließung nannte der Polizeisprecher nicht, ergänzte jedoch, dass er es für unwahrscheinlich halte, dass das Pancho am kommenden Wochenende noch geöffnet sein werde.

Wäre das rechtens?

Wir haben nochmal einen Blick auf das Dekret der Balearenregierung vom 10. Juli geworfen, in dem unter anderem festgelegt wird, welche Strafen einem Lokal bei Verstößen gegen die Corona-Regeln drohen. Dort findet sich neben Geldstrafen von 100 Euro (bei geringen Verstößen) bis 600.000 Euro (bei sehr schweren Verstößen) auch der Artikel 7. In dem heißt es:

Spanisch:
„En los casos de infracciones muy graves y en consideración a las circunstancias que se presenten, puede imponerse, además de la multa y como sanción accesoria, el cierre del local o el establecimiento donde se haya producido la infracción, o la prohibición de realizar la actividad durante el plazo máximo de tres años.“

Deutsch:
„Bei sehr schwerwiegenden Verstößen und unter Berücksichtigung der Umstände die sich darbieten, kann neben der Geldbuße und als zusätzliche Sanktion, die Schließung des Lokals oder der Einrichtung in denen der Verstoß vorliegt, oder das Verbot der Ausübung der Tätigkeit für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren verhängt werden.“

Die Schließung des Lokals wäre also vom Dekret abgedeckt. Sollten die Verstöße als sehr schwerwiegend eingestuft werden, könnte man das Pancho sogar für drei Jahre schließen!