Wenn Spanien den Alarmzustand beendet, soll ein vieldiskutiertes Detail bleiben: Die Maskenpflicht! Der Gesetzentwurf, auf den die Nachrichtenagentur EFE einen Blick werfen konnte, sieht eine Strafe von bis zu 100 Euro bei Verstößen vor!
Heute wurde ein erster Entwurf des Gesetzes bekannt, das die „Neue Normalität“ nach dem Ende des Alarmzustands in Spanien regeln soll. Teil dieses Gesetzes und bei vielen ein absolutes Reizthema: Die Maskenpflicht. Ministerpräsident Pedro Sánchez kündigte vergangenen Mittwoch bereits an, dass sie bleiben soll, bis es einen Impfstoff gibt. Nun wird langsam konkreter wie die Maskenpflicht aussehen soll.
Die Maske muss weiterhin in Supermärkten, bei Behörden und anderen geschlossenen Räumen getragen werden. Privatwohnungen sind hier ausgenommen und auch in Restaurants muss sie nicht getragen werden, da Essen und Trinken mit Maske schlicht unmöglich ist. Im öffentlichen Nahverkehr kommt man auch nicht um den Mund-Nasenschutz herum.
Komplizierter wird es unter freiem Himmel. Hier ist eine Maske nur dann Pflicht, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Wer ohne Maske erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen!