Ans Zentimetermaß, fertig, los – So groß müssen Hotelbetten sein!

27 Feb, 2024
Ein Artikel von: Dagmar Grabsch

Foto: stock.adobe.com / THANANIT

Eine Hochzeitsreise, eine Trauminsel und ein 1,40 Meter breites Bett. Klingt zunächst so romantisch wie in einem dieser Sonntagsfilme im ZDF, oder?

Nach der Hochzeit selbst gehört auch die Hochzeitsreise zu den Momenten, die man nicht vergisst. Dass nicht immer alles klappt, gehört irgendwie dazu, oder? Die nicht so gelungenen Dinge vergisst man mit der Zeit und erinnert sich nur noch an die schönen Seiten des Urlaubs. Eigentlich…
Nicht so sah das ein Mann aus Hamm. Er klagte gegen den Veranstalter seiner Luxusreise nach Mauritius. In einem Luxushotel – welches der Veranstalter selbst mit fünf “Sonnen” bewertet hatte – hatte der Mann für sich und seine Frau ein Zimmer gebucht. Zusätzlich buchte er auch ein Dreibettzimmer für drei Mitreisende.

Angekommen im Hotel, gab es Stress wegen der Breite der Betten im Dreibettzimmer. Kann “zu wenig Platz im Bett” einen erholsamen Urlaub gewährleisten? Aus dem Dreibettzimmer wurden schließlich zwei Zimmer mit französischen Betten mit einer Breite von 1,40 Meter.
Aber ist ein Bett mit einer Breite von 1,40 bereits ein Doppelbett? Ist ein solches Bett breit genug, um zwei erwachsenen Menschen einen erholsamen Urlaub zu ermöglichen?

Wieder aus dem Urlaub zurück, klagte der Mann. Ein Gericht sollte die strittige Frage abschließend klären. Mit Urteil vom 22.02.2024 (Aktenzeichen 471 C 6110/23) entschied das Amtsgericht Hannover nun, dass Reisende in einem Hotel, welches der Reiseveranstalter selbst mit fünf „Sonnen“ bewertet, für jeden Reisenden mit einem Schlafplatz von mehr als 70 cm Breite rechnen dürfen.
Im Urteil heißt es: „Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten die beiden Reisenden, die sich ein Bett teilen müssen, nun 15 % des auf sie entfallenden Reisepreises zurück.“

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