Die Gemeinde Palma hat die aktualisierten Regeln zur Eindämmung des Sauftourismus in den „Sonder-Interventionszonen“ veröffentlicht.
Was waren das noch für Zeiten, als man sich über die neuesten Sonderregeln für die Bier- und Schinkenstraße aufregen konnte! Da wäre zum Beispiel das „Bratwurstverbot“ von vor zwei Jahren, laut dem man in der Schinkenstraße keine Speisen mehr auf der Straße verzehren durfte. Die Imbisse mussten sogar ihre Verkaufsflächen zur Straße hin schließen.
Auch 2021 gibt es wieder ein Maßnahmenpaket, um gegen die Auswüchse des Partytourismus vorzugehen.
Im Großen und Ganzen hat sich nicht viel verändert. Die Lokale (sofern sie denn überhaupt öffnen dürfen), müssen ihre Terrassen weiterhin klar von der Schinkenstraße abgrenzen. Das Anpreisen von Alkohol und auch die Werbung mit Alkohol bleibt genauso verboten, wie der Verkauf und/oder Konsum auf der Straße. Bierchen gibt es also nur “gepflegt hinter dem Zaun”.
Diejenigen unter euch, die sich auf eine Bratwurst auf der Straße trafen, bevor es dann pünktlich zum Morgengrauen ins Bett ging, müssen jetzt ganz tapfer sein. Neues gibt es nämlich von der Bratwurst-Front.
Nach dem Feiern und vor der Bubukiste noch eine Bratwurst mit Freunden? Das soll verboten sein. Um solche “Treffen danach” zu verhindern, dürfen nach der Sperrstunde der Partylokalitäten überhaupt keine Speisen und Getränke zum Mitnehmen mehr angeboten werden. Das Bratwurst-Verbot wurde also nochmal verschärft.