Das sind die Ausnahmen der generellen Maskenpflicht!

13 Jul, 2020
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Die generelle Maskenpflicht gilt ab jetzt! Die Ausnahmen, zu denen keine Maske getragen werden muss, haben sich aber nochmal geändert!

Es gibt ein wenig Erleichterung bei der verschärften Maskenpflicht. Hieß es zuerst noch, die Maske dürfe nur zum Sport, an Pools und am Strand abgenommen werden, sind nun weitere Ausnahmen hinzugekommen. Wie soeben in einer Pressekonferenz bekanntgegeben wurde, ist das Tragen einer Maske nicht notwendig, wenn man sich ausserhalb einer Wohngegend in der Natur und der frischen Luft aufhält. Neben Pools und Playas wurden auch Strandpromenaden mit in die Bereiche aufgenommen, an denen eine Maske nicht grundsätzlich Pflicht ist.
WICHTIG! Diese Ausnahmen gelten nur, wenn auch tatsächlich 1,5 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden können. Sollte die Anzahl der Spaziergänger auf der Strandpromenade dies nicht zulassen, gilt auch dort die Maskenpflicht!

Zum Thema Maskenpflicht in Restaurants und Bars gab es einen kleinen Apell an die Eigenverantwortung. Generell ist es so, dass die Maske auch hier getragen werden muss, außer es wird gerade gegessen oder getrunken! Da es aber unrealistisch ist, dass nach jedem Schluck die Maske wieder aufgesetzt wird, solle jeder ein bisschen Verantwortung zeigen und nicht den ganzen Tag lang „gerade etwas trinken“.