Gericht kippt Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten in NRW

20 Nov, 2020
Ein Artikel von: Kenny Deppe

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in NRW gekippt.

Es ist schon ein klein wenig seltsam. Wer aktuell zum Beispel aus Nordrhein-Westfalen nach Mallorca reist, verbringt seinen Urlaub in einer Region, in der das Coronavirus weniger verbreitet ist, als in seiner Heimat. Bei der Rückkehr aus dem „Risikogebiet“ Mallorca, steht dennoch eine 10-tägige Quarantäne an.
Der Sinn dahinter darf bezweifelt werden – und das wurde er nun auch! Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte heute nämlich die Quarantäneregelung für Nordrhein-Westfalen. Die Begründung: Das Land habe nach Ansicht des Gerichts nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus einem Land mit geringerer Corona-Inzidenz nach der Heimkehr einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, als während ihres Aufenthalts im ausländischen Risikogebiet. Die Quarantäne sei somit kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie.

Der Beschluss des OVG Münster ist nicht anfechtbar. Wer in NRW wohnt, könnte nun also seinen Mallorca-Urlaub planen, ohne sich bei der Heimkehr in Isolation begeben zu müssen.