Was Klarheit und Einheitlichkeit schaffen sollte, schafft nur noch mehr Verwirrung. Darf man jetzt zum Flughafen, oder darf man nicht?
Wer auf Klarheit hoffte, dürfte von der Bundesnotbremse enttäuscht sein. Sie wirft mehr Fragen auf, als das sie Antworten gibt. Wir bekamen in den letzten Tagen immer wieder Nachfragen, ob man denn nun in Deutschland nachts zum Flughafen fahren darf. Da haben wir uns mal auf die Suche nach Antworten begeben.
Die Notbremse sagt klar, dass man nur im Ausnahmefall raus darf. Dazu zählt die Fahrt zum Flughafen nach 22 Uhr nicht. Ironie an – wohnt man Flughafennah, dürfte man in der Zeit von 22 Uhr bis Mitternacht noch mit seinem Köfferchen zu Fuß zum Abflug wandern, denn der Spaziergang in dieser Zeit ist erlaubt – Ironie aus.
Lediglich das Bayerische Innenministerium gibt Auskunft über die Reise vom und zum Flughafen während einer nächtlichen Ausgangssperre. Dort heißt es: „Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangsbeschränkung fallen.“
Verkehrsbehinderungen oder auch Zugverspätungen zählen allerdings als Ausnahme und man handelt auch während einer Ausgangssperre nicht ordnungswidrig. Voraussetzung allerdings ist, dass man sich dann auf schnellstem Weg in seine Wohnung begibt.
Ein Gesetz, viel Unsicherheit – und wieder keine einheitliche Lösung, dabei sollte die Bundesnotbremse doch endlich das Wirrwarr rund um Corona beenden.
Unser Fazit. Wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, was man wo darf – außer in Bayern. Da ist die Antwort zwar nicht unbedingt die, die man hören möchte, aber immerhin gibt es eine Antwort.
Es gibt nach wie vor viele widersprüchliche Aussagen und bis zur endgültigen Klarheit, wird wohl noch etwas Zeit vergehen. Da hilft dann wohl nur eins. Jeden fragen, der an der Reise “beteiligt” ist. Also beim Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft, dem Flughafen und der Polizei nachfragen, was man darf.