Die ab Monatg geltende Maskenpflicht vermiest vielen Menschen die Vorfreude auf ihren Mallorca-Urlaub. Kann man wegen der Einschränkungen kostenlos stornieren?
Die Hotelverbände in Spanien vermelden bereits jetzt einen Buchungsrückgang und Stornierungen wegen der ab Montag geltenden Maskenpflicht. Aber wie ist das eigentlich? Hat man das Recht dazu, seinen gebuchten Urlaub kostenlos zu stornieren, weil man das dauerhafte Tragen der Maske als erhebliche Beeinträchtigung empfindet? Mit der Frage hat sich auch RTL-Urlaubsretter Ralf Benkö beschäftigt.
Er meint: „Die Schwierigkeit ist, dass man normalerweise nur kostenfrei stornieren kann, wenn es erhebliche Beeinträchtigungen gibt, die auch unvermeidbar sind.“ Weiter sagt er: „Ob jetzt dazuzählt, dass man längere Zeit eine Maske tragen muss? Ich glaube: nein.“
Reiseveranstalter könnten sich also durchaus querstellen, wenn man sein Geld zurückverlangt. In dem Fall bliebe lediglich der Weg vor Gericht. Die Erfolgschancen kann selbst Reiseexperte Benkö nicht einschätzen, der erklärt, dass man sich im Reiserecht normalerweise Präzedenzfälle anschaut und anhand derer zu einem Urteil kommt. Das Problem dabei brinkt Benkö recht gut auf den Punkt: „Eine solche Pandemie hatten wir noch nicht.“ Was bei einer Klage herauskommt, ist also ungewiss.