Bundeskanzlerin Merkel hat sich heute mit den Länderchefs beraten, um das künftige Vorgehen in der Corona-Krise abzustimmen.
Beim heutigen Telefon-Treff der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, wurde das künftige Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Krise besprochen. Dabei ging es auch um Reiserückkehrer – insbesondere aus Risikogebieten.
So soll es für Rückkehrer aus Risikogebieten „möglichst ab dem 1. Oktober“ einige neue Regelungen geben. Diese betreffen vor allem die Quarantäne. Von dem Moment an, wo die Vorbereitungen für die Neuregelungen abgeschlossen sind, soll es nicht mehr möglich sein, die vollständige Quarantäne mit einem Negativ-Test zu umgehen.
Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss dann mindestens fünf Tage in Isolation bleiben, bevor er die Quarantäne mit einem negativen Test beenden kann. Der Grund hierfür ist, dass die Tests in den ersten Tagen nach einer Ansteckung keine Infektion mit dem Coronavirus nachweisen können.
Auch die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Entschädigung für den Einkommensausfall durch die Quarantänepflicht, soll zum 1. Oktober nicht mehr automatisch für alle gelten. Aktuell ist im Gesetz verankert, dass der Staat die Lohnfortzahlung übernimmt, wenn man wegen einer Quarantäne nicht arbeiten darf.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 56 EntschädigungWer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.
Das gilt auch für den Fall, dass ein Zielland bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet eingestuft gewesen ist. Dies möchte man nun ändern.
Für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten entfällt die Möglichkeit eines kostenlosen Tests zum 15. September.