Die bundesweite Notbremse – so soll es kommen

13 Apr, 2021
Ein Artikel von: Dagmar Grabsch

So hat das Kabinett am heutigen Vormittag die bundesweite Notbremse beschlossen. Ausgangssperren und Schließungen drohen.

Was eigentlich lange beschlossen, aber von einigen Bundesländern nicht umgesetzt wurde, soll nun “von oben” vorgegeben werden. Die nächtliche Ausgangssperre soll genauso kommen wie Kontaktbeschränkungen und Schließungen von zum Beispiel Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel. So hat es das Bundeskabinett in Berlin heute beschlossen. Ist dies nun das Ende eines Flickenteppichs?
Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Corona-Inzidenz von 100, soll demnach nun bundeseinheitlich gelten:

Ausgangssperren: Wer nicht auf dem Weg von oder zur Arbeit ist oder Tiere versorgt, hat von 21 bis 5 Uhr zu Hause zu bleiben. Eine weitere Ausnahme bilden medizinische Notfälle.

Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt + eine weitere Person. Nicht gezählt werden Kinder unter 14 Jahren.

Einzelhandel: Auf und zu… eine Vielzahl der Geschäfte muss wieder schließen. Die Geschäfte, die geöffnet bleiben dürfen, müssen verschärfte Regeln einhalten. So müssen die Kunden FFP2- oder vergleichbare Masken tragen und es dürfen weniger Kunden gleichzeitig ins Geschäft.

Gastronomie: Restaurants müssen wieder schließen, dürfen aber bis 21 Uhr Speisen zum Abholen anbieten. Liefern bleibt übrigens im Falle einer Ausgangssperre auch nach 21 Uhr erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt bleiben lediglich Dienstleistungen, die medizinischen oder ähnlichen Zwecken dienen. Für Friseure gilt: sie dürfen offen bleiben, Kunden müssen allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Freizeitangebote: Theater, touristische Übernachtungen, Zoos und alles was Spaß macht, wird wieder geschlossen.

Schulen und Kitas müssen ab einer Inzidenz von 200 den Präsenzunterricht einstellen und geschlossen werden.