Der oberste Balearische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Gemeinde nicht die Befugnisse dazu hat, einen Stierkampf zu verbieten.
Ein wenig überraschendes Urteil sprach nun der Balearische Gerichtshof: Gemeinderegierungen haben nicht die Befugnisse dazu, Stierkämpfe in ihren Gemeinden zu verbieten. Stierkampf-Fans hatten gegen eine Entscheidung der Gemeinde Calvià aus dem Jahr 2015 geklagt. Calvià erklärte sich damals zur „stierkampffreien Gemeinde“.
Dass die Klage erfolgreich für die Stierkampf-Verteidiger ausging, ist wenig überraschend. Bereits 2018 kippte ein Gericht in Madrid das balearische Stierkampfverbot. Der Stierkampf sei ein nationales Kulturgut und ein solches könne nicht von einer Regionalregierung verboten werden. Dass es dann eine Gemeinde erst recht nicht kann, war absehbar.
Was das nun genau heißt – und ob es jetzt wieder regelmäßig Stierkämpfe in den Gemeinden Mallorcas geben wird – das bleibt abzuwarten.

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