Rundfunkbeitrag: diese Gruppen können jetzt eine Befreiung beantragen

Startseite » TV » Rundfunkbeitrag: diese Gruppen können jetzt eine Befreiung beantragen

Aktualisiert am :

Von : Jonas Reichert

Fragen und Antworten

                    Wer kann sich alles vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Zum Beginn des neuen Semesters lohnt sich ein kurzer Check: Viele Studierende und einige andere Gruppen können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen – das bringt monatlich spürbare Entlastung. Wer Anspruch hat und wie schnell eine Befreiung wirkt, ist für Betroffene jetzt besonders relevant.

Was ist der Beitrag und wer zahlt ihn?

Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro und ist die zentrale Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er wird pro Haushalt erhoben – unabhängig davon, wie viele Geräte vorhanden sind oder wie viele Personen dort leben.

Welche Personen kommen für eine Befreiung in Frage?

Grundsätzlich können Menschen, die bestimmte staatliche Leistungen erhalten, von der Zahlung befreit werden. Dazu zählen etwa Empfänger von Bürgergeld, der Altersgrundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Auch Studierende, die finanzielle Unterstützung in Form von BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe beziehen, haben häufig Anspruch auf Befreiung. Ebenso ausgeschlossen von der Beitragspflicht sind Menschen mit bestimmten schweren Einschränkungen, etwa Blinde oder taubblinde Personen und andere schwerbehinderte Menschen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.

Bei Behinderten richtet sich der Anspruch nach dem Grad der Behinderung: Für einige Anspruchsgruppen ist ein hoher GdB Voraussetzung – genaue Kriterien benennt der Beitragsservice.

Wie beantrage ich die Befreiung?

Die notwendigen Formulare stehen online beim Beitragsservice zur Verfügung. In der Regel kann der Antrag direkt auf der Webseite ausgefüllt, ausgedruckt sowie mit den geforderten Nachweisen versehen und dann per Post eingereicht werden.

Wichtig: Bewahren Sie Bescheide und Nachweise gut auf. Der Antrag erfordert in der Regel amtliche Nachweise über bezogene Leistungen oder über eine anerkannte Behinderung.

Siehe auch  Ariel löst Shitstorm aus: Zuschauer entsetzt nach peinlichem Auftritt

Wer unsicher ist, sollte vorab die Hinweise auf der Seite des Beitragsservice lesen oder sich telefonisch beraten lassen, um Formfehler zu vermeiden.

Ab wann gilt eine bewilligte Befreiung?

Entscheidend ist der Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind und wann der Antrag gestellt wurde. Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzung gestellt, gilt die Befreiung rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen vorlagen.

Liegt der Antrag später vor, beginnt die Befreiung erst ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht.

Für viele Studierende bedeutet das: Wer bereits im April Anspruch hatte und rechtzeitig beantragt, vermeidet Nachzahlungen. Bei verspäteter Antragstellung greift die Entlastung erst ab dem Monat der Antragstellung.

Nach Angaben des Beitragsservice und der Verbraucherzentrale sollten Betroffene jetzt prüfen, ob sie eine Befreiung oder zumindest eine Reduzierung beantragen können.

Ähnliche Artikel

Bewerten Sie den Artikel
Teilen Sie diesen Artikel :

Schreibe einen Kommentar