Skandalöse Erziehung: Eltern setzen 8-Jährigen vor Kinderheim aus!

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Von : Tobias Grünwald

Zweifelhafte Erziehungsmaßnahme
        
          Eltern setzen Achtjährigen zur Strafe vor Kinderheim aus

In der Gemeinde Klingenberg in Sachsen ereignete sich ein Vorfall, der Anklänge an längst vergangene Zeiten weckt. Am 10. August wurde ein achtjähriger, blondhaariger Junge von einer Erzieherin im DRK-Kinderheim in Dorfhain, einem kleinen Ort nahe Dippoldiswalde, aufgefunden.

Kind als Erziehungsmaßnahme zurückgelassen

Die Erzieherin eilte zu dem weinenden Kind und sah gerade noch, wie ein weißer Transporter davonfuhr. Wie von „bild.de“ berichtet, das sich auf die „Sächsische Zeitung“ stützt, gab der Junge an: „Ich habe etwas gestohlen, meine Eltern haben gesagt, ich muss jetzt im Kinderheim bleiben.“ Laut Informationen von BILD gehört die Familie, deren Namen und Adresse zu diesem Zeitpunkt unbekannt waren, zur Gemeinde Klingenberg. Etwa fünfzehn Minuten später kam die Mutter, um ihren Sohn wieder abzuholen.

„Wir können bestätigen, dass der Vorfall sich wie beschrieben ereignet hat. Der Junge war 15 Minuten lang auf dem Gelände des Kinderheims Dorfhain. Am Montag wurde bei der Polizei Anzeige erstattet“, wird der DRK-Sprecher Kai Kranich (41) von „bild.de“ zitiert.

Einschaltung der Polizeidirektion Dresden

Der Fall wurde der Dresdner Polizei durch eine Onlineanzeige wegen Kindeswohlgefährdung gemeldet. Der Polizeisprecher Lukas Reumund (47) bestätigte, dass es sich um eine Erziehungsmaßnahme gehandelt haben soll. Er erklärte weiter: „Derzeit wird gegen Unbekannt ermittelt, da keine Informationen über die Eltern vorliegen.“

„Dies ist ein besonders gravierender Fall von Überforderung und erinnert an eine misslungene Version von Hänsel und Gretel“, kommentierte der Rechtsanwalt Siebenhühner (40). Er betonte jedoch, dass wahrscheinlich keine unmittelbare Gefahr für den Jungen bestand, da das Aussetzen durch die Fenster des Heims beobachtet wurde. Auch wenn die Eltern möglicherweise keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen, da sie ihre Fürsorgepflicht nicht in strafrechtlich relevanter Weise verletzt haben, sollte die Familie professionelle Hilfe suchen. „Das Jugendamt muss definitiv eingeschaltet werden“, unterstrich der Anwalt.

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