Plastikteile im veganen Cordon bleu von Rügenwalder möglich: Warnung für Käufer

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Von : Markus Niedrig

Rügenwalder ruft veganes Cordon Bleu zurück

Ein aktueller Rückruf betrifft ein weit verbreitetes vegan verarbeitetes Produkt: Die Rügenwalder Mühle hat mehrere Chargen ihres Veganen Mühlen Cordon Bleu (200 g) zurückgerufen, weil sich in einzelnen Packungen transparente Plastikteile befinden könnten. Für Verbraucher ist die Mitteilung relevant, weil die betroffenen Lose deutschlandweit angeboten wurden und eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Welche Chargen sind betroffen?

  • Charge 0003873273 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 18.06.2026
  • Charge 0003873703 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 18.06.2026
  • Charge 0003874453 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.06.2026
  • Charge 0003874634 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.06.2026
  • Charge 0003874871 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.06.2026
  • Charge 0003875883 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.06.2026
  • Charge 0003875862 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.06.2026
  • Charge D26205 — Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.06.2026

Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten sind nach Angaben des Herstellers nicht betroffen.

Risiko und Folgen

Transparente Fremdkörper in Lebensmitteln können beim Kauen oder Schlucken zu Verletzungen führen — etwa zu Schnitt- oder Rachenverletzungen. Deshalb lautet die Empfehlung der Rügenwalder Mühle: Betroffene Packungen nicht verzehren.

Laut Hersteller wurden verbleibende Bestände bei Handelspartnern bereits aus dem Verkauf genommen. Die Warnung gilt bundesweit; die Artikel wurden unter anderem in Supermärkten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg‑Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig‑Holstein und Thüringen angeboten.

Was sollten Verbraucher jetzt tun?

Wenn Sie das Produkt zuhause haben, überprüfen Sie bitte Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum und handeln Sie wie folgt:

  • Packung nicht öffnen oder verzehren.
  • Bringen Sie das Produkt in die Verkaufsstelle zurück, wo Sie es gekauft haben.
  • Der Kaufpreis wird erstattet — auch ohne Kassenbon, teilt das Unternehmen mit.

Bei gesundheitlichen Beschwerden nach dem Verzehr (z. B. Schmerzen im Mund- oder Rachenbereich, Schluckbeschwerden) sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

Für weitere Informationen und Rückfragen empfiehlt es sich, die offiziellen Meldungen der Rügenwalder Mühle sowie die Informationen auf den zuständigen Lebensmittelwarnseiten zu prüfen.

Quelle: Lebensmittelwarnung.de (Mitteilung des Herstellers)

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