Häusliche Gewalt: Täter müssen Wohnkosten für Betroffene tragen

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Von : Johanna Feldner

Häusliche Gewalt: Täter müssen Wohnkosten für Betroffene tragen

Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium will Betroffenen häuslicher Gewalt den Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung deutlich erleichtern und ihnen finanziell stärker unter die Arme greifen. Warum das jetzt relevant ist: Viele Menschen bleiben rechtlich an gewalttätige Partner gebunden, weil Mietverträge nur gemeinschaftlich gekündigt werden können — das soll sich ändern.

Laut dem Entwurf, den die Redaktion einsehen konnte, soll Personen, die Opfer von Gewalt oder Bedrohung geworden sind, künftig ein klarer Rechtsanspruch zustehen, sich von einem gemeinsamen Mietvertrag zu lösen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründet den Vorstoß damit, Opfer schneller in eine sichere und selbstbestimmte Lage zu bringen und bisherige Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Was sich konkret ändern würde

Der Entwurf enthält mehrere Maßnahmen, die direkten Einfluss auf Sicherheit und Alltag Betroffener haben könnten.

Hand hält Mietvertrag über einem Tisch mit Stift
Der Entwurf ermöglicht es Opfern, sich leichter aus gemeinsamen Mietverträgen zu lösen.

  • Raus aus dem Mietvertrag: Opfer sollen leichter aus gemeinsamen Mietverträgen entlassen werden können, ohne auf die Zustimmung des Täters angewiesen zu sein.
  • Finanzielle Ansprüche gegen den Täter: Wer die Wohnung wegen Gewalt verlassen musste, soll den Täter künftig für Kosten haftbar machen können — etwa für weiterlaufende Mieten oder Schäden an der Wohnung.
  • Erweiterter Schutz für indirekt Betroffene: Kinder und pflegebedürftige Angehörige sollen die gleichen Schutzmaßnahmen erhalten können wie direkt Gewaltbetroffene, ohne einen eigenen Antrag stellen zu müssen.
  • Elektronische Überwachung in Extremfällen: In Hochrisikosituationen dürfen Gerichte ab dem 1. Juli 2027 eine elektronische Fußfessel anordnen.
  • Schnellere Scheidung: Gewalt im Haushalt soll als „unzumutbare Härte“ gelten und damit eine Scheidung vor Ablauf des regulären Trennungsjahres ermöglichen.
  • Gerichtsstand nach Wahl: Opfer sollen künftig den Ort für ein Gerichtsverfahren frei wählen dürfen, um ein Auffinden durch den Ex-Partner zu erschweren.

Derzeit entscheiden Gerichte in solchen Fällen uneinheitlich; das führt laut Entwurf zu zusätzlichen Belastungen für Betroffene. Mit den neuen Regeln will das Justizministerium eine verbindliche Grundlage schaffen, sodass Ansprüche künftig leichter durchsetzbar sind.

Konkrete Folgen für Betroffene

Kurzfristig könnte die Gesetzesänderung Betroffenen ermöglichen, Wohnort und Alltag schneller zu ändern — ohne monatelang auf die Zustimmung des Täters angewiesen zu sein. Die Möglichkeit, Kosten vom Täter erstattet zu bekommen, dürfte zudem finanzielle Abhängigkeiten reduzieren.

Silhouette einer Person packt einen Koffer in einer Wohnung
Ein schneller Auszug kann Betroffenen helfen, Alltag und Sicherheit rasch zu ändern.

Gleichzeitig öffnen sich neue Vollstreckungsfragen: Wie lassen sich Forderungen gegen einen Täter, der womöglich mittellos ist, tatsächlich durchsetzen? Und wie bewähren sich elektronische Maßnahmen wie Fußfesseln in der Praxis? Auf diese Umsetzungsfragen geben der Entwurf und die Begründung erste Antworten, die genaue Gestaltung entscheidet sich aber noch im parlamentarischen Verfahren.

Offene Punkte und Zeitplan

Der Gesetzentwurf ist ein Vorschlag des Bundesjustizministeriums; er muss nun den parlamentarischen Weg durchlaufen. Ein konkretes Inkrafttreten für die meisten Regelungen ist noch nicht genannt. Für die elektronische Fußfessel ist im Entwurf jedoch ein Stichtag genannt: der 1. Juli 2027.

Wichtig bleibt: Rechtliche Neuerungen entlasten Betroffene nur, wenn Behörden, Gerichte und Beratungsstellen entsprechend informiert und personell ausgestattet sind. Die Umsetzungspraxis wird also entscheidend dafür sein, ob die angekündigte Erleichterung tatsächlich bei den Betroffenen ankommt.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

  • Prüfen Sie, ob lokale Frauenhäuser, Gewaltschutzstellen oder Opferberatungen Unterstützung bieten.
  • Dokumentieren Sie Vorfälle und sammeln Sie Nachweise — sie erleichtern späterige rechtliche Schritte.
  • Suchen Sie rechtlichen Rat: Anwältinnen und Anwälte sowie spezialisierte Beratungsstellen können über Schutzmöglichkeiten und mögliche Forderungen informieren.

Der Entwurf signalisiert eine politische Verschiebung hin zu stärkerem Opferschutz im Familien- und Mietrecht. Ob und wie schnell sich das konkret auswirkt, entscheidet sich in den kommenden Monaten im parlamentarischen Prozess.

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