In Berlin hat Justizministerin Hubig angekündigt, das Umgangsrecht nach Fällen von Partnerschaftsgewalt neu zu regeln. Die Reform soll das Kindeswohl stärker schützen und mögliche Risiken für Kinder nachweislich schneller erkennen und reduzieren.
Derzeit bleibt das Kontaktrecht zu einem Elternteil in vielen Fällen bestehen, auch wenn es zuvor Gewalterfahrungen in der Partnerschaft gab. Betroffene Mütter und Väter berichten immer wieder, dass Gerichtsbeschlüsse trotz Vorwürfen oder nachgewiesener Übergriffe den Umgang nicht automatisch einschränken.
Hubigs Ankündigung setzt genau hier an: Sie will, so die Ministerin, bestehende Lücken im Umgangsrecht schließen, damit Gefährdungen für Kinder künftig nicht länger durch verfahrene Rechtslagen bestehen bleiben. Warum das jetzt wichtig ist: Diskussionen über den Schutz von Kindern nach häuslicher Gewalt sind in mehreren Bundesländern aktueller denn je — und Gerichte stehen zunehmend unter Druck, eine klare Priorität zugunsten des Kindeswohls zu formulieren.
In der öffentlichen Debatte werden verschiedene Instrumente genannt, die das Urteilspersonal und die Behörden stärker in die Lage versetzen würden, Risiken einzuschätzen und umzusetzen:
- Risikobewertung vor und während gerichtlicher Entscheidungen, etwa durch spezialisierte Gutachter oder externe Fachstellen.
- Befristete Aussetzungen des Umgangsrechts, bis Gefährdungslagen geklärt sind.
- Begleiteter Umgang in geschützten Rahmenbedingungen als Übergangslösung.
- Verstärkte Informations‑ und Kooperationspflichten zwischen Gerichten, Jugendämtern und Opfer‑/Kinderschutzstellen.
Welche konkreten Maßnahmen tatsächlich Gesetz werden, ist noch offen. Juristische Abwägungen müssen zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Umgang und dem vorrangigen Schutz von Minderjährigen balancieren. In der Praxis bedeutet das für Richterinnen und Richter häufig eine schwierige Einzelfallentscheidung.
Für betroffene Familien wären die unmittelbaren Folgen unterschiedlich: Manche Eltern könnten vorübergehend den Kontakt verlieren, bis professionelle Einschätzungen ein sicheres Vorgehen erlauben. Andere wiederum würden durch engere Schutzvorkehrungen besser vor erneuter Gewalt bewahrt.
Auch die Behörden stehen vor organisatorischen Anforderungen: Um Risiken zuverlässig zu erkennen, wären mehr spezialisierte Gutachter, bessere Schulungen und engere Koordination zwischen Justiz und Jugendamt nötig. Ohne diese Infrastruktur könnten Verschärfungen in der Praxis hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Die Debatte um Hubigs Vorstoß dürfte nun an Fahrt gewinnen: Betroffene Verbände fordern schnellen Schutz für Kinder, Rechtsanwälte warnen vor überhasteten Eingriffen in das Umgangsrecht. Entscheidend wird sein, wie die konkrete Gesetzesformulierung Schutz, rechtsstaatliche Kriterien und praktikable Umsetzung verbindet.
Leserinnen und Leser sollten die anstehenden Schritte verfolgen: Änderungen im Umgangsrecht betreffen unmittelbar Familien, Gerichte und Jugendhilfesystem — und könnten die Frage, wer Kinder nach Trennungen sehen darf, deutlich neu regeln.
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Johanna Feldner ist Paartherapeutin und bietet praktische Ratschläge, um Beziehungen stark und harmonisch zu halten. Sie glaubt, dass Kommunikation der Schlüssel zu einer erfüllten Partnerschaft ist.
