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Wenn Unsicherheit herrscht, wird einfach die Retinol-Creme reguliert
Seit Jahren ist Retinol ein etablierter Inhaltsstoff in Anti-Falten-Cremes und stellt eine ernsthafte Alternative zu Botox dar. Nun gerät es jedoch ins Visier der Regulierungswut der EU. 1 Prozent? Zu viel, meint Brüssel. Man traut dem Bürger nicht zu, sich richtig einzucremen.
„Pauli“ ist Anästhesist. Nebenbei botoxt er – seine Dienste sind unter den Lifestyle-Liberalen in Kreuzkölln so bekannt wie die Nummer des MDMA-Taxis. Pauli ist semi-offiziell, nicht Teil des etablierten Systems, was ihm in dieser Gruppe, die normalerweise Schönheitsoperationen wie Botox ablehnt, beliebt macht. Hier wird Körperakzeptanz und Kapitalismuskritik gepredigt, Schönheitsnormen dekonstruiert – und dennoch lässt man sich oft, etwas beschämt, das Nervengift injizieren. Natürlich nicht aus Oberflächlichkeit, sondern im Namen des Empowerments oder irgendwelcher Selbstfürsorgeszenarien. Hauptsache, niemand sieht einen im Wartezimmer.
Nichts gegen Botox. In Kreisen, wo der moralisierende Zeigefinger längst die Falten der Stirn ersetzt hat, stört mimische Komplexität nur beim Moralisieren. Doch eine starre Stirn kann auch Missverständnisse fördern – wie bei Frauke Brosius-Gersdorf, deren linke Kommentare nicht so gemeint waren, wie sie verstanden wurden, weil keine Mimik mehr da war. Wer also nicht sein ganzes Gesicht einfrieren lassen möchte und sich von trendigen Gesichtern nicht stressen lassen will, greift dankbar zur 1-Prozent-Retinol-Creme. Diese enthält Vitamin A, reduziert Falten effektiver als alle Q10-Cremes der Welt zusammen, minimiert Poren, gleicht Pigmentflecken aus, glättet die Haut und fördert die Kollagenproduktion – alles ohne Nadel.
Die bevormundende Dosierungsregelung
Wäre da nicht die EU. Außenpolitisch wirkungslos, in der Migrationspolitik gelähmt, besessen von Bürokratie. Sie finanziert Wrestlingturniere in Gambia, plant die nächste Schuldenorgie – und widmet sich nun einem echten Problem: Hautcreme. Genauer gesagt den Verbrauchern, denen man nicht zutraut, die Creme richtig aufzutragen. Ab November 2025 dürfen Retinol-Produkte mit mehr als 0,3 Prozent nicht mehr neu verkauft werden – Restbestände bleiben bis Mai 2027 im Handel.
Was wie Verbraucherschutz klingt, ist ein klassisches Beispiel für überladene Regulierungswut in Brüssel. Es geht nicht um den Wirkstoff selbst, der harmlos ist – sondern um die bevormundende Geste beim Dosieren. Theoretisch kann Retinol bei Überdosierung irritieren, theoretisch kann zu viel Vitamin A schaden. Aber man müsste schon fast besessen cremen und parallel dazu auch Vitamin A über die Nahrung und Nahrungsergänzungsmittel zuführen. Die EU setzt pauschal bei 0,3 Prozent Retinol eine Grenze, um jegliches Risiko auszuschließen. Nicht weil die 1-Prozent-Creme gefährlich wäre.
Während nationale Cannabis-Legalisierungen durchgewunken werden – unter Verweis auf Eigenverantwortung und risikoinformierten Konsum – wird ausgerechnet eine Hautcreme reglementiert. Und bei den Faltenbehandlungen darf der Underground-Doc weiterhin, theoretisch komplett zugedröhnt, in einer schmutzigen Neuköllner Altbauküche Botox-Süchtige mit Nervengift versorgen. Für die 1-Prozent-Retinol-Creme muss man aber erst einmal einen Arzt aufsuchen.
Dabei bringt die Regulierung auch noch eine Welle kleiner Kosmetikmarken und Start-ups in Bedrängnis. Sie müssen nun umformulieren, da mit der Regulierung des Inhaltsstoffs auch ein Imageschaden einhergeht. Viele Hersteller setzen deshalb jetzt auf Bakuchiol, einen Pflanzenextrakt aus Babchi-Samen, der in der traditionellen indischen und chinesischen Medizin verwendet wird und als „natürliches Retinol“ vermarktet wird. Klingt nach Baumrinde, wirkt aber wie Hoffnung.
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Larissa Vogler ist Kulturjournalistin mit einer Leidenschaft für Filme, Serien und Shows. Sie liebt es, unentdeckte Perlen aufzuspüren und ihre Leser mit neuen Ideen zu begeistern.